Daniela Riebesel
Auf die Befugnis zur beschränkten Hilfeleistung in Steuersachen
weise ich hiermit ausdrücklich hin.
Umfassende Betreuung vom Buchen der Belege über die laufende Lohnabrechnung bis hin
zum Fertigen der Lohnssteueranmeldungen.
Datenerfassung nach Belegen und Datenzusammenstellung
nach vorgegebenen Programmen,
die für die Besteuerung von Bedeutung sind.
Bürodienstleistungen
Geboten wird die Hilfestellung bei behördlichem Schriftverkehr
und bei Bedarf
werden auch sämtliche anfallende Schreibarbeiten übernommen.
Dem „Thesenblatt“ der Oberfinanzdirektion Hannover bzgl.
der Tätigkeit
als selbstständige Buchhalterin wird hiermit entsprochen
und die Voraussetzungen
gem. § 6 Nr. 4 StBerG sind erfüllt.