Als Mitglied im " Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler (BMVF) e.V."- stehen wir Ihnen gerne zum Thema Financial Service also "Finanzdienstleistungen aller Art" zur Verfügung. Als Finanz- und Versicherungsmakler nach § 93ff. HGB sind wir, laut Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.05.1985 BGH, "treuhänderähnlicher Sachverwalter" und damit also: Interessenvertreter der Mandanten. Eine intensive Bedarfsanalyse,
weitreichender Service und professionelle Beratung Durch die Unabhängigkeit
von einzelnen Produktgebern und einem umfangreichen
Produkt- Analog zu den beratenden
Berufen wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater |
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